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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von BAFF Werbemittel für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen gegenüber Unternehmen Stand: 23. Juli 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 BGB).

1.2 Sie regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und BAFF Werbemittel, Berghausen 16, 57392 Schmallenberg, Inhaberin Rosa Köhne.

1.3 Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Dies betrifft insbesondere Nachbestellungen, Vertragsverlängerungen oder Änderungswünsche im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung.

1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn BAFF Werbemittel ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Auch eine vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Anerkennung solcher Bedingungen dar.

1.5 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt werden.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen des Auftraggebers (z.B. Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder auf der Website sind unverbindlich. Schriftliche, individuell erstellte Angebote gelten – sofern nicht anders angegeben – für 14 Tage ab Zugang. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2 Bestellungen des Auftraggebers stellen ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande durch (a) eine schriftliche Auftragsbestätigung durch BAFF Werbemittel innerhalb von zwei Wochen oder (b) die Lieferung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist. Eine bloße Eingangsbestätigung gilt nicht als Vertragsannahme.

2.3 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

2.4 Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind nur wirksam, wenn BAFF Werbemittel sie schriftlich bestätigt.

2.5 BAFF Werbemittel ist berechtigt, die Leistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist und trotz angemessener Frist weder Vorauszahlung noch Sicherheit geleistet wird.

2.6 Verbindlich ist ausschließlich die in der Auftragsbestätigung beschriebene Beschaffenheit. Abbildungen, Muster, Katalog- oder Internetangaben sind Richtwerte und stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn BAFF Werbemittel dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.7 Stornierung durch den Auftraggeber: Tritt der Auftraggeber ohne Rechtsgrund vom erteilten Auftrag zurück oder nimmt er die Leistung ohne Rechtsgrund nicht ab, kann BAFF Werbemittel – unbeschadet weiterer Ansprüche – eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 10% des Netto-Auftragswertes verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist; BAFF Werbemittel kann einen höheren konkreten Schaden geltend machen.

3. Preise

3.1 Preise verstehen sich ab Werk Schmallenberg, zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Preisangaben außerhalb der Auftragsbestätigung (z.B. in Katalogen oder Online-Angeboten) sind

unverbindlich.

3.3 Bei Verträgen mit Lieferfristen von mehr als vier Monaten ist BAFF Werbemittel berechtigt, Preise entsprechend gestiegener Kosten (Material, Löhne, Wechselkurse etc.) anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 5% des vereinbarten Preises, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach §313 Abs.3 BGB zu.

3.4 Mindestbestellwert / Mindermengenzuschlag: Der Mindestbestellwert beträgt 300,00 EUR netto. Bei Aufträgen unterhalb dieses Betrags fällt ein Mindermengenzuschlag von 30,00 EUR netto an.

3.5 Tagespreise für dynamische Warengruppen: Für dynamische Warengruppen (insbesondere Elektronik, Import- und wechselkursabhängige Artikel wie z.B. Powerbanks) gelten Tagespreise. Angebote für diese Warengruppen sind, sofern nicht abweichend angegeben, 5 Kalendertage gültig.

 

4. Auftragsdurchführung, Druckmotive und Produktion

4.1 Druckvorlagen (Logos, Grafiken, Texte) sind als digitale Dateien in den auf der Website angegebenen Formaten an info@baff-werbemittel.de zu übermitteln. BAFF Werbemittel prüft die Eignung zum Druck. Untaugliche Vorlagen befreien BAFF Werbemittel bis zur Übermittlung geeigneter Daten von der Leistungspflicht.

4.2 Der Eingang von Daten gilt erst nach Bestätigung durch BAFF Werbemittel als erfolgt.

4.3 Produktionsbedingt sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % (bei Mischbestellungen bis zu 15 % je Variante, max. 10 % gesamt) möglich und vom Auftraggeber zu akzeptieren. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt.

4.4 Je nach Material und Motiv können unterschiedliche Druckverfahren (z.B. Siebdruck, Transferdruck, Sublimationsdruck, Tampondruck) zu leichten Abweichungen führen (sichtbare Raster, Unschärfen, Farbabweichungen).

4.5 Bei intensiver Nutzung kann sich ein Druck mit der Zeit abnutzen.

4.6 Farbabweichungen bis ± 1 Pantone-Ton (bei Textilien bis ± 2 Töne) und Maßabweichungen bei Textilien bis ± 2 cm stellen keinen Mangel dar. Bei Naturfasern (z.B. Baumwolle, Jute, Leinen) gelten leichte Abweichungen in Gewebestruktur, Materialstärke und Färbung als materialtypisch und stellen keinen Mangel dar.

4.7 Korrekturschleifen / Zusatzleistungen: Bis zu zwei Korrekturschleifen (Layout-/Druckstandanpassungen) sind im Angebot enthalten. Weitergehende Korrekturen, zusätzliche Andrucke oder Reinzeichnungen werden nach Aufwand gemäß aktueller Preisliste bzw. dem Angebot berechnet.

 

5. Lieferung und Termine

5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Angaben wie „ca.“, „voraussichtlich“ oder „möglichst“ sind unverbindlich.

5.2 Höhere Gewalt / Betriebsstörungen: Bei Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt oder betrieblicher Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z.B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik/Aussperrung, Energie- oder Rohstoffknappheit, erhebliche IT-/Netzstörungen, Maschinenausfall, ausbleibende Selbstbelieferung), kann BAFF Werbemittel die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit verschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Zahlungen werden erstattet.

5.3 Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Transportart und -weg bestimmt BAFF Werbemittel. Auf Wunsch kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden; die Kosten trägt der Auftraggeber.

5.4 Lieferfristen beginnen erst nach ordnungsgemäßem Dateneingang bzw. – falls vereinbart – nach Freigabe eines Musters durch den Auftraggeber.

5.5 Muster (digital oder physisch) gelten nach Freigabe als verbindliche Qualitätsgrundlage. Mit Freigabe des digitalen oder physischen Korrekturabzugs bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der Vorlage.

Änderungen nach Freigabe sind ausgeschlossen. Für Fehler, die der Auftraggeber bei Freigabe übersehen hat, übernimmt BAFF Werbemittel keine Haftung. Physische Muster werden berechnet und sind vom Umtausch ausgeschlossen; gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

5.6 Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, trägt er die dadurch entstehenden Kosten (z.B. Lagerkosten) und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung ab Eintritt des Verzugs. Für die Dauer des Annahmeverzugs kann BAFF Werbemittel Lagerkosten pauschal mit 0,5% des Netto-Rechnungsbetrags je angefangenen Monat berechnen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5.7 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

5.8 Gefahrübergang: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW). Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer/Spediteur auf den Auftraggeber über; dies gilt auch bei Versendung von einem dritten Ort (z.B. Außenlager oder Herstellerwerk) sowie dann, wenn BAFF Werbemittel den Transport selbst ausführt. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

 

6. Zahlung

6.1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, es sei denn, schriftlich ist etwas anderes vereinbart.

6.2 Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn BAFF Werbemittel über den Betrag verfügen kann.

6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet; weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.

6.4 Nach 14 Tagen Zahlungsverzug darf BAFF Werbemittel Leistungen zurückbehalten, bis die offenen Beträge beglichen sind.

6.5 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.6 Forderungen gegen BAFF Werbemittel dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

6.7 Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. Schecks werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.

 

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 5 Tagen, offensichtliche Abweichungen (z.■B. Mengenfehler) binnen 48 Stunden schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge bei BAFF Werbemittel.

7.2 Nach Verarbeitung oder Zuschnitt ist eine Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

7.3 Handelsübliche und technisch bedingte Abweichungen bei Farbe, Material, Maßen oder Dessin sind kein Mangel, soweit keine mustergetreue Lieferung schriftlich zugesichert wurde.

7.4 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). BAFF Werbemittel kann die gewählte Art verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht; in diesem Fall beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung.

7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei mehr als nur unerheblichem Mangel – zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach Ziff.■8.

7.6 Mängel bei Gebrauchtwaren sind ausgeschlossen.

7.7 Streckengeschäft: Erfolgt die Lieferung im Streckengeschäft direkt an einen vom Auftraggeber benannten Empfänger, gilt eine vom Empfänger unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber erhobene Rüge, die der Auftraggeber unverzüglich an BAFF Werbemittel weiterleitet, als rechtzeitig.

 

8. Haftung

8.1 BAFF Werbemittel haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BAFF Werbemittel nur (a) für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und (b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei übernommenen Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9. Verjährung

9.1 Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung; bei vereinbarter Abnahme beginnt die Frist mit Abnahme.

9.2 Für Schadensersatzansprüche gemäß Ziff.8 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 BAFF Werbemittel behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor vollständiger Zahlung sind unzulässig.

10.2 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an BAFF Werbemittel ab. Zur Einziehung bleibt der Auftraggeber ermächtigt; die Befugnis von BAFF Werbemittel, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. BAFF Werbemittel wird die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Insolvenzantrag gestellt ist.

10.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht BAFF Werbemittel gehörenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt BAFF Werbemittel Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Vermischung. Der Auftraggeber verwahrt das Miteigentum unentgeltlich.

10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist BAFF Werbemittel berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Wird die Ware zurückgenommen, ist BAFF Werbemittel zur Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

10.5 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind BAFF Werbemittel unverzüglich anzuzeigen; der Auftraggeber hat die Kosten einer Intervention zu tragen und BAFF Werbemittel zu unterstützen.

 

11. Schutzrechte

11.1 Der Auftraggeber räumt BAFF Werbemittel mit Auftragserteilung die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an etwaigen Urheber-, Marken-, Kennzeichnungs- und sonstigen Schutzrechten ein.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass er über die zur Herstellung und Lieferung der Auftragsgegenstände in den betroffenen Ländern erforderlichen Rechte verfügt.

11.3 Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche für die beauftragten Druckmotive und deren Verwendung erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt BAFF Werbemittel auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst eigene und fremde Rechtsverfolgungskosten sowie etwaige Schadensersatzansprüche. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BAFF Werbemittel unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle zur Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und nach Weisung auf eigene Kosten an der Abwehr mitzuwirken.

11.4 Siegel und Zertifizierungen: Die Nutzung von Prüf- und Gütesiegeln (z.B. ÖkoTex, Fairwear, Blauer

Engel, Fairtrade) kann lizenz- oder zertifizierungspflichtig sein. Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Nutzung solcher Siegel allein verantwortlich und stellt BAFF Werbemittel von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

 

12. Unterlagen

An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die BAFF Werbemittel dem Auftraggeber überlässt, behält BAFF Werbemittel sämtliche Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen nur im Rahmen des Auftrags verwendet und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Auf Verlangen sind sie herauszugeben oder – nach Wahl von BAFF Werbemittel – zu vernichten; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

 

13. Verpackungen

Eine Rücknahme nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erfolgt nur am Sitz von BAFF Werbemittel und auf Kosten des Auftraggebers.

 

14. Referenznennung

BAFF Werbemittel ist berechtigt, im Rahmen von Referenzen oder Musterkollektionen auf erbrachte Leistungen hinzuweisen und gefertigte Produkte als Beispielmuster zu nutzen und abzubilden (print/online/Messen). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung für die Zukunft mit angemessener Frist widersprechen.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

15.1 Erfüllungsort ist Schmallenberg.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand – nach Wahl von BAFF Werbemittel – ist Schmallenberg oder der Sitz des Auftraggebers. Dies gilt auch für internationale Zuständigkeit.

15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

16. Widerrufsrecht
16.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
16.2 Ausschluss des Widerrufsrechts:
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,

- die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist, oder

- die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Hierunter fallen insbesondere personalisierte Artikel (z. B. mit Logo, Gravur, Druck oder Sonderanfertigungen).

 

17. Datenschutz

BAFF Werbemittel verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von BAFF Werbemittel.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; etwaige Regelungslücken werden durch die gesetzlichen Vorschriften geschlossen.

 

19. Hinweise nach BattG/ElektroG (sofern betroffen)

Sofern BAFF Werbemittel Batterien/Akkus oder Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. Powerbanks) in Verkehr bringt, gelten folgende Hinweise: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden; der Auftraggeber ist zur Rückgabe an eine geeignete Sammelstelle oder an BAFF Werbemittel verpflichtet. BAFF Werbemittel nimmt Altbatterien am Geschäftssitz unentgeltlich zurück. Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet und gesondert zu entsorgen. Weitere Hinweise ergeben sich aus der jeweils gültigen Gesetzeslage (BattG, ElektroG).

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